
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es empfiehlt sich jedoch, die individuellen Vertragsbedingungen genau durchzulesen, da je nach Krankenversicherung und Tarif der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr oder Höhe der Erstattung) sehr unterschiedlich sein kann.
Kostenübernahme durch die Beihilfestelle
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Verfahren Verhaltenstherapie in jedem Fall möglich.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel übernommen. Bringen Sie Ihre Gesundheitskarte mit - eine Überweisung ist nicht nötig.
Kostenübernahme auf Selbstzahlerbasis
Wenn Sie die Therapiekosten selber tragen möchten, besprechen wir mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Dabei orientieren wir uns an dem von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlten Sitzungssatz nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 17) bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.