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Psychotherapie

In der psychotherapeutischen Arbeit stehen neben der kognitiven Verhaltenstherapie zahlreiche weitere, evidenzbasierte Therapieformen zur Verfügung, von denen hier einige näher beschrieben werden. Welche die für Sie geeignete Behandlungsmethode ist, wird zu Beginn der Therapie individuell mit Ihnen besprochen. Im folgenden finden Sie genauere Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie.



Therapieablauf

In einer Psychotherapie, insbesondere auch in der Verhaltenstherapie, finden Sie innerhalb der ersten vier Sitzungen, den sogenannten probatorischen Sitzungen Gelegenheit, Ihre Therapeutin kennen zu lernen und einen ersten Eindruck vom Ablauf einer Psychotherapie zu gewinnen. Ihre Therapeutin klärt dabei mit Ihnen wichtige Fragen hinsichtlich Ihrer Beschwerden, möglicher Diagnosen und stellt typische Behandlungsformen der Verhaltenstherapie vor. Fragen zur Übernahme der Therapiekosten klären Sie am besten vorab mit Ihrer Krankenversicherung oder bei Terminvergabe, zudem finden Sie weitere Informationen unter dem Punkt Kostenübernahme.

Spätestens nach Ablauf der probatorischen Sitzungen wird die Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenversicherung beantragt. Die Dauer der Therapie richtet sich dabei nach Ihrem Beschwerdebild. In der Verhaltenstherapie werden von den Krankenversicherungen meist zwischen 24 und 60 Sitzungen mit einer Frequenz von einem Termin pro Woche genehmigt. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Die Inhalte der therapeutischen Sitzungen unterliegen selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht.

Kennzeichnend für die Verhaltenstherapie ist es, dass i.d.R. im Rahmen der probatorischen Sitzungen Informationen zum besseren Verständnis der Entstehung und Aufrechterhaltung Ihres Beschwerdebildes vermittelt werden und daran anknüpfend ein an Sie zugeschnittener Behandlungsplan mit konkreten Zielen und therapeutischen Vorgehensweisen erstellt wird. Dabei bleibt der Therapieablauf flexibel und an Ihre individuellen Bedürfnisse orientiert, verdeutlicht jedoch das Therapievorgehen und gewährleistet eine maximale Transparenz, so dass eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ realisiert werden kann.